Umfrage an die Mitglieder

Gemäss Auszug der Statuten:

4 Auflösung
4.1 Auflösungsarten
4.1.1 Beschluss der Generalversammlung
Für die Auflösung des Verbandes bedarf es der Anwesenheit von
mindestens 2/3 aller Aktivmitglieder und der Einfachen Mehrheit der
Anwesenden.
4.1.2 Von Gesetzes wegen
Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verband
zahlungsunfähig ist oder wenn der Vorstand nicht mehr
statutengemäss bestellt werden kann.
4.2 Verbandsvermögen
Bei Auflösung des Verbandes bestimmt die Generalversammlung über
die Verwendung eines allfälligen Vermögens.